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Unser Angebot

Kompetenz in der Betreuung

Die TWG | CT unterstützt die gesunde Entwicklung des Kindes und stärkt die Erziehungsberechtigten in ihrer Erziehungsverantwor-tung.

Flexibles Wohnangebot auf Deutsch und Französisch

Die TWG l CT bietet flexible und bedarfsorientierte sozialpädagogische Leistungen im stationären Rahmen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien mit Förder- und Schutzbedarf. Die Begleitung und Betreuung erfolgt auf Französisch und Deutsch. Die TWG l CT orientiert sich an den Stärken und Kompetenzen der Familien. Wesentlich dabei ist, Mut zu machen, Raum für Veränderung zu schaffen und eigene Lösungen zu finden. Die Wohngruppe ist an 365 Tagen rund um die Uhr geöffnet.

Zielgruppe

Die TWG l CT bietet 8 Plätze für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren. Jugendliche können bei Bedarf bis zum Abschluss einer Erstausbildung weiterbetreut werden. Die TWG | CT nimmt Kinder und Jugendliche kurz- bis mittelfristig auf. Ebenfalls werden Entlastungs- und Timeoutplatzie-rungen angeboten. Das Angebot richtet sich primär an Familien aus Biel und Umgebung.

Arbeitsweise

Die TWG l CT arbeitet systemisch, ziel- und ressourcenorientiert und unterstützt das Prinzip der Selbstbefähigung. Die Förderung der Zusammenarbeit mit der Familie und allen am Prozess beteiligten Fachpersonen ist zentraler Bestandteil. Es finden regelmässige Familien- und Netzgespräche statt. Den Erziehungsberechtigten steht ein erfahrenes und fachlich gut ausgebildetes Team zur Seite. Mit dessen Unterstützung werden Ziele fortlaufend aktualisiert und Förderpläne umgesetzt.

Verantwortung

Die TWG | CT arbeitet mit Familien, welche Unterstützung in Anspruch nehmen wollen oder diese zum Schutze ihrer Kinder behördlich verordnet annehmen müssen. Im einvernehmlichen Bereich entscheiden die Erziehungsberechtigten unter Einbezug der Beistandsperson oder des finanzierenden Sozialdienstes über den Auftrag, die Dauer und die Ziele der Zusammenarbeit. Wird die Platzierung durch die Kindes-schutzbehörde angeordnet, werden die Erziehungsberechtigten möglichst umfassend in die Zusammen-arbeit einbezogen.

Kosten

Die Platzierung muss von einer zuweisenden Stelle indiziert werden (Dienst für Kinder und Jugendliche der Stadt Biel, Sozialdienst oder Kindesschutzbehörde). Der Aufenthalt wird mit einer Monatspauschale berechnet. Die zuweisenden Stellen sind für die Einforderung der Kostengutsprache beim Kantonalen Jugendamt Bern zuständig. Bei Platzierungen mit Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts werden die Kosten der Kindesschutzbehörde verrechnet.

Nachsorge

Nach dem Austritt besteht die Möglichkeit einer ambulanten Nachsorge von bis zu sechs Monaten. Je nach Wunsch und Bedarf der Familie wird das Gelernte in dieser Zeit zu Hause durch sozialpädagogi-sche Beratung und Begleitung unterstützt.

Voraussetzungen

Die Familien sind für die Zusammenarbeit offen oder mindestens bereit, den Entscheid der Kindesschutz-behörde zu respektieren. Eine Tagesstruktur ist bei den Kindern und Jugendlichen vorhanden oder kann vor dem Eintritt gemeinsam geschaffen werden.

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